Scheidung Kosten

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Anwaltskosten sind für die meisten Menschen schwer einzuschätzen. Dabei gibt es in Österreich drei klar geregelte Möglichkeiten – welche für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fall ab.

Die drei Abrechnungsmodelle

1. Pauschalhonorar Leistung und Preis werden vorab fix vereinbart. Für Sie als Klient bedeutet das Planungssicherheit: Sie wissen von Anfang an, was die Vertretung kostet – ohne Überraschungen.

2. Abrechnung nach RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) Die Kosten richten sich nach dem Streitwert – also dem finanziellen Wert des Rechtsstreits. Für Angelegenheiten ohne bezifferbaren Streitwert – wie Ehescheidungen – legt der Gesetzgeber einen Fixstreitwert fest. Dieser beträgt derzeit EUR 6.000,-, von dem jede anwaltliche Leistung berechnet wird.

3. Stundenhonorar Sie bezahlen nach tatsächlichem Zeitaufwand. Bei hohen Streitwerten kann diese Variante günstiger sein als die RATG-Abrechnung.

Was gilt, wenn nichts vereinbart wurde?

Trifft man keine ausdrückliche Vereinbarung, greift automatisch das RATG. Es empfiehlt sich daher, die Abrechnungsart bereits beim ersten Gespräch zu klären.

Kontaktieren Sie mich – ich erkläre Ihnen, welches Modell für Ihren Fall am besten passt, und lege die Konditionen transparent fest.

Portrait Christian Lackner

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