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Scheidung einreichen

Hände in Nahaufnahme bei Vertragsunterzeichnung
Bei der Einreichung der Scheidung ist zu unterscheiden, ob sich die Ehepartner vorab auf eine einvernehmliche Ehescheidung geeinigt haben.

Falls eine Scheidung notwendig ist, muss ein Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Gericht wird üblicherweise nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ehepartners bestimmt. Um den Prozess zu vereinfachen, empfiehlt es sich, einen Scheidungsfolgenvergleich nach § 55a EheG beizufügen, der die Scheidungsfolgen wie Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorgerecht sowie die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des Vermögens abschließend regelt, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt.
 

Wenn keine Einigung erzielt wird, muss eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
 

Wenn Sie eine Scheidung in Betracht ziehen, können wir gerne ein Gespräch führen, um Ihre Situation zu besprechen.