Scheidung einreichen

a letter

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, hängt der nächste Schritt davon ab, ob Sie sich mit Ihrem Partner bereits einig sind.

Einvernehmliche Scheidung: Sind sich beide Seiten einig, wird der Scheidungsantrag gemeinsam beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht – in der Regel jenes Gericht, in dessen Sprengel Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Ich empfehle, dem Antrag gleich einen Scheidungsfolgenvergleich beizulegen. Darin werden verbindlich alle wichtigen Folgen einer Scheidung geregelt Unterhalt für Sie und Ihre Kinder, Obsorge, sowie die Aufteilung von Ersparnissen und Hausrat. Das spart Zeit, Kosten und unnötige Konflikte.

Streitige Scheidung: Ist eine Einigung nicht möglich, wird beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage eingebracht. Auch hier begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren.

Portrait Christian Lackner

Holen Sie mich an Ihre Seite

Kontaktieren Sie mich jetzt
block