Scheidung Unterhalt

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Im Zuge einer Scheidung entstehen in der Regel Unterhaltsfragen – für Ihren Ex-Partner und für Ihre Kinder. Beide Bereiche folgen unterschiedlichen Regeln.

Ehegattenunterhalt

Das Gesetz legt keine festen Beträge fest. Die österreichischen Gerichte orientieren sich jedoch an bewährten Prozentsätzen:

  • Einer hat nicht gearbeitet, der andere schon: Der Ehepartner, der sich um den Haushalt gekümmert hat, hat in der Regel Anspruch auf 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen – vorausgesetzt, dieser hat keine weiteren Unterhaltspflichten.
  • Beide waren berufstätig: Der schlechter verdienende Partner hat Anspruch auf 40 % des Nettoeinkommens des anderen, abzüglich des eigenen Einkommens – ebenfalls unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Unterhaltspflichten bestehen.

Als Berechnungsgrundlage gilt das tatsächlich erzielte Nettoeinkommen: Bei Angestellten wird das Jahresnettoeinkommen durch zwölf geteilt. Bei Selbständigen zählt der Reingewinn nach Abzug von Steuern und Abgaben.

Rufen Sie mich an – ich berechne Ihren konkreten Unterhaltsanspruch.

Kindesunterhalt

Nach der Scheidung lebt das Kind in der Regel bei einem Elternteil. Der andere zahlt Geldunterhalt – bis das Kind selbst für sich sorgen kann.

Ein paar wichtige Punkte:

  • Das Einkommen des betreuenden Elternteils wird bei der Berechnung grundsätzlich nicht berücksichtigt.
  • Sachleistungen reduzieren den Geldunterhalt nur dann, wenn sie echten Unterhaltscharakter haben – zum Beispiel eine private Krankenversicherung oder die Miete für die Wohnung, in der das Kind lebt.
  • Gemeinsame Betreuung (beide Elternteile, getrennte Haushalte): Beide leisten Naturalunterhalt. Sonderbedarf wird anteilig getragen. Sind die Einkommen sehr unterschiedlich, gleicht ein Geldunterhaltsbeitrag die Differenz aus.
  • Besuchsrecht: Pro zusätzlichem Besuchstag pro Woche reduziert sich die Geldunterhaltspflicht um 10 %.

Ich helfe Ihnen, eine Unterhaltsregelung zu erzielen, die für Sie und Ihre Kinder fair und rechtlich belastbar ist.

Portrait Christian Lackner

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